IT-Recht

SOFTWARE-ENTWICKLUNGSVERTRÄGE

Ihr unternehmerischer Erfolg basiert auf Ihrem Geschick, Ihrem Know-How und Ihrem guten Ruf. Erst Ihre IT gestattet Ihnen jedoch, Ihre Produktivität weiter zu steigern. Stellen Sie Ihre Unterstützung auf solide Beine!

Im unternehmerischen Alltag gibt es schwierige Situationen. Mit viel Erfahrung und der nötigen Konzentration auf´s Wesentliche unterstützen wir Sie bei der Suche nach neuen Strategien. Innovative Sanierungskonzepte eröffnen Ihnen Perspektiven für eine neue Zukunft. Und Engpässe lassen sich meistern. Vertrauen Sie darauf.

Das Wirtschaftsleben ist heutzutage einem schnellen Wandel unterworfen, der hohe Flexibilität erfordert. Die Krise eines Unternehmens ist nicht mehr Ausdruck einer vorübergehenden Schwäche, sondern Anzeichen dafür, dass das Unternehmen den sich ständig verändernden Anforderungen der Wirtschaft nicht mehr gewachsen ist. Deshalb ist es unerlässlich, eine Krise frühzeitig zu erkennen, um eine Chance zu haben, das Unternehmen mit geeigneten Maßnahmen wieder wettbewerbsfähig zu machen. Von besonderer Bedeutung ist die Feststellung der Überschuldung, die nach dem neuen Insolvenzrecht einen Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren darstellt. Insbesondere Geschäftsführer sind hier hohen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Das bieten wir Ihnen u.a. an:

  • Krisenerkennung
  • Beratung zu den Pflichten des Geschäftsführers in der Krise
  • Überschuldungsprüfung
  • Erstellung einer Fortbestehensprognose
  • Erstellung eines Überschuldungsstatusses und
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung etc.

WARTUNGSVERTRÄGE

Sie verlassen sich auf Ihre Technik? Daher haben Sie, ob zur Kostenplanung oder zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit vorgesorgt: Ein Wartungsvertrag macht häufig Sinn. Als Dienstleister ist es in Ihrem Interesse, Ihre Pflichten klar abzustecken und die Haftung – soweit möglich – zu begrenzen. Als Auftraggeber geht es um einen möglichst lückenlosen Schutz und klare Leistungsbeschreibungen.

Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten Vertrag aus. Ebenso übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Ansprüchen aus gescheiterten Wartungsverträgen. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten Sie keine offenen Flanken bieten und dafür sorgen, dass Dienstleistungsverträge auch von Aufsichtsbehörden nicht zu beanstanden sind.

BEGLEITUNG VON IT-PROJEKTEN

Das Zusammenspiel mehrerer Hard- und Softwarekomponenten bedarf höchster Sorgfalt. Ob als Auftragnehmer oder Auftraggeber: Eine sorgfältige Vorbereitung im Vorfeld kann spätere Unstimmigkeiten verhindern. Im Falle von Problemen helfen wir Ihnen außerdem, eine sinnvolle Lösung des Konflikts herbeizuführen. Dabei setzen wir für Sie nicht nur unsere juristische Expertise ein. Um ein umfassendes Bild zeichnen zu können, bedarf es zudem technischen Verständnisses, wir sind dabei Ihr Partner auf Augenhöhe.